Research and Innovation
Rechtliche Begleitung von Forschungskooperationen, EU-Förderprojekten und Innovationsvorhaben.
Forschungskooperationen zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Industrie folgen eigenen Spielregeln – insbesondere bei der Frage, wem die Ergebnisse eines gemeinsamen Vorhabens später gehören und wie sie verwertet werden dürfen.
Bei EU-geförderten Projekten kommen zusätzliche vertragliche Vorgaben hinzu, etwa aus dem Grant Agreement und dem Konsortialvertrag – von der Zuordnung von Hintergrund- und Ergebniswissen bis zu Zugriffsrechten der Projektpartner.
Die Beratung begleitet Innovationsvorhaben von der Konsortialbildung über die Vertragsgestaltung bis zur späteren Verwertung der entwickelten Ergebnisse.