Künstliche Intelligenz und EU AI Act
Rechtliche Einordnung von KI-Vorhaben im neuen europäischen Regulierungsrahmen, von Trainingsdaten bis Marktzulassung.
Der EU AI Act stuft KI-Systeme nach Risikoklassen ein und knüpft daran unterschiedlich strenge Pflichten – von Dokumentations- und Transparenzanforderungen bis zu Verboten bestimmter Anwendungen. Für Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, beginnt die rechtliche Arbeit damit, das eigene Vorhaben überhaupt korrekt einzuordnen.
Daneben bleiben klassische IP-Fragen relevant: Wem gehören Trainingsdaten und Modelle, welche Rechte bestehen an KI-generierten Ergebnissen, und wie lassen sich Lizenzmodelle für den Einsatz von KI-Komponenten in eigenen Produkten sinnvoll gestalten.
Beratung in diesem Bereich verbindet daher regulatorische Compliance mit vertraglicher Praxis – von der Risikoeinstufung eines konkreten Systems bis zur Vertragsgestaltung mit Anbietern, Kunden und Trainingsdaten-Partnern.